Gewährleistung - Garantie

Wir informieren Sie, die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt – es gibt aber wesentliche Unterschiede:

 

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Ein Gewährleistungsfall liegt nur dann vor, wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, selbst wenn er sich erst später zeigt.

 

Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn eine freiwillige Garantie-Erklärung abgegeben wurde. Er gilt für Mängel, die innerhalb der Garantiefrist anfallen.

 

Es ist somit irrelevant, ob der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war oder erst später aufgetreten ist. Ist der Mangel offensichtlich dem Kunden zuzurechnen (Fehlgebrauch, Beschädigung durch den Kunden etc.), besteht kein Garantieanspruch. In wieweit sich Gewährleistung und Garantie inhaltlich unterscheiden, hängt maßgeblich vom Inhalt der Garantieerklärung ab.

 

Gewährleistung

gesetzlich vorgeschrieben

Der Mangel muss schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden sein.

 

 

Garantie

freiwillig

Der Mangel muss innerhalb der Garantiefreist auftreten

 

(Quelle: Gründerservice Wirtschaftskammern Österreichs)

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(außer Juni, Juli, August & September)
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(auch Männer und „Häkler(innen)“ sind willkommen!)

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